Legale 24h-Betreuung aus Osteuropa: Wichtige Kriterien
In Zeiten steigender Pflegebedarfe erhält die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa zunehmend eine größere Rolle. Viele Familien nutzen diese Option, um die Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen. Allerdings stellt sich die Frage: Was muss man beachten, damit die Anstellung rechtlich einwandfrei ist und wie sorgt man für unerwünschte Konsequenzen?
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung
Prinzipiell muss jede Pflegekraft aus der EU eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Staatsangehörige aus EU-Ländern dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten, nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrieren.
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