Legale 24h-Betreuung aus Osteuropa: Wichtige Kriterien
Angesichts des demografischen Wandels erhält die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa immer mehr an Bedeutung. Zahlreiche Angehörige sehen darin eine praktikable Lösung, um eine bezahlbare Betreuung zu gewährleisten. Doch bleibt die Frage: Was muss man beachten, damit die Anstellung rechtlich einwandfrei ist und wie verhindert man unerwünschte Konsequenzen?
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung
Prinzipiell muss jede Pflegekraft aus der EU eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland. EU-Bürger können sich frei in Deutschland aufhalten, nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrieren.
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