Die Gartenlaube (1889)/Heft 4

Die Gartenlaube (1889)/Heft 4

176.00 £
Autoteile
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Italia
Basilicate
Municipalità 4 Get directions →
9355 Td - Hoofdstraat 12
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ID: 53043
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176.00 £
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Hoofdstraat 12, 9355 Td Municipalità 4, Basilicate, Italia
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Man kann sich leicht den Unwillen des Publicums denken, als es zu der traurigen Ueberzeugung gelangte, statt der duftenden Kryptogamen Fragmente alter Frauenkleider oder zersetztes Paletotfutter verspeist zu haben. Traube’s Hauptverdienst liegt aber in den höchst scharfsinnigen, nur selten überkühnen Textemendationen des schwierigen Gedichts, die jedem Benutzer künftig unentbehrlich sind: mit berechtigtem Stolze, der aber Vorgänger schonen dürfte, erklärt er alle Fehler der Ueberlieferung angedeutet, die meisten behoben zu haben. Besitzer des Wiener Livius saec. Nur für die Pächter, nicht für den Eigenthümer, gebe es Gemeindeland (mit Gemenglage); alle ihre Rechte daran (rights of common) seien Rechte an fremdem Land, nämlich des Herrn. Dieser mittelalterliche Zustand herrsche schon in Taciteischer Zeit des halben Nomadenthums. Und wie nothwendig ist das doch gerade für eine Uebergangsperiode, wie die Zeit zwischen Cäsar und Karl dem Grossen! Read more

Published on 2024/11/11

Description

Man kann sich leicht den Unwillen des Publicums denken, als es zu der traurigen Ueberzeugung gelangte, statt der duftenden Kryptogamen Fragmente alter Frauenkleider oder zersetztes Paletotfutter verspeist zu haben. Traube’s Hauptverdienst liegt aber in den höchst scharfsinnigen, nur selten überkühnen Textemendationen des schwierigen Gedichts, die jedem Benutzer künftig unentbehrlich sind: mit berechtigtem Stolze, der aber Vorgänger schonen dürfte, erklärt er alle Fehler der Ueberlieferung angedeutet, die meisten behoben zu haben. Besitzer des Wiener Livius saec. Nur für die Pächter, nicht für den Eigenthümer, gebe es Gemeindeland (mit Gemenglage); alle ihre Rechte daran (rights of common) seien Rechte an fremdem Land, nämlich des Herrn. Dieser mittelalterliche Zustand herrsche schon in Taciteischer Zeit des halben Nomadenthums. Und wie nothwendig ist das doch gerade für eine Uebergangsperiode, wie die Zeit zwischen Cäsar und Karl dem Grossen!

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