Legale 24h-Betreuung aus Osteuropa: Wichtige Kriterien
Angesichts des demografischen Wandels erhält der Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte zunehmend eine größere Rolle. Viele Familien sehen darin eine praktikable Lösung, um eine bezahlbare Betreuung zu gewährleisten. Allerdings bleibt die Frage: welche rechtlichen und qualitativen Anforderungen gelten und wie verhindert man Probleme im Nachhinein?
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung
Prinzipiell muss jede Pflegekraft aus der EU einen legalen Aufenthaltsstatus und eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland. Staatsangehörige aus EU-Ländern dürfen sich in Deutschland aufhalten, nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrieren.
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