Legale 24h-Betreuung aus Osteuropa: Wichtige Kriterien
Angesichts des demografischen Wandels erhält die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa zunehmend eine größere Rolle. Zahlreiche Angehörige sehen darin eine praktikable Lösung, um die Versorgung im eigenen Zuhause sicherzustellen. Allerdings bleibt die Frage: welche rechtlichen und qualitativen Anforderungen gelten und wie sorgt man für unerwünschte Konsequenzen?
1. Rechtlicher Rahmen und Aufenthaltsstatus
Prinzipiell muss jede Pflegekraft aus der EU eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland. Staatsangehörige aus EU-Ländern dürfen sich in Deutschland aufhalten und arbeiten, nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrieren.
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