Und nun zum Schlusse noch ein Wort an euch, verehrte Zuhörer. Meine Zuhörer! Ich habe also vor euch gesprochen, weil ich nicht anders konnte. Der Name, nicht die Sache, konnte nach bürgerlichen Gesetzen unrecht sein; aber versuche er einmal, nachdem er mit Glück seinen Namen verfochten, auch seine Sache, den Geist und die Sprache seiner Schriften zu verteidigen! Und die Richter vom Eßlinger Gerichtshof, konnten und wollten diese entscheiden, ob die Tendenz, die Sprache, das ganze Wesen von Seiner Wohlgeboren Schriften sittlich oder unsittlich sei, ob sie Probe halten vor dem Auge, das nach kritischen Gesetzen urteilt und nach den Vorschriften der Ästhetik, in welches Gebiet doch die Schriften eines Clauren gehören?